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KONTAKT
Dr. NICO Consulting Germany
Dr. Nico N. Raczek
Zweigstrasse 4 | D-82194 Gröbenzell
Tel.: +49 160 90 16 52 06
nico.raczek(at)dr-nico-consulting.com
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DR. NICO CONSULTING GERMANY
Für Verträge zwischen Kunden (“Firma“) und Dr. NICO Consulting, Germany, Zweigstrasse 4, D-82194 Gröbenzell, Germany
(“Dr. Nico”) werden die folgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen zugrunde gelegt. Aufträge von Dr. Nico werden ausschließlich
zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen der Firma haben
keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
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Die Tätigkeit von Dr. Nico besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und
weisungsfreien Beratung der Firma als Dienstleistung. Ein konkreter Erfolg wird im Rahmen der Dienstverträge weder geschuldet
noch garantiert. Der Firma entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Dr. Nico
empfohlenen oder mit Dr. Nico abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Dr. Nico die Umsetzung abgestimmter
Planungen oder Maßnahmen durch die Firma begleitet. Der konkrete Inhalt und Umfang der von Dr. Nico zu erbringenden Tätigkeit
richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Dr.
Nico die Firma hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Dr. Nico auch dadurch, dass der
Firma die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt. Dr. Nico legt die von der Firma mitgeteilten
Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und
richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener
Recherchen ist Dr. Nico nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Dr. Nico
Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Firma mitgeteilten Informationen, Angaben
oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben. Die Erbringung rechts- oder steuerberatender
Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen. Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse
von Dr. Nico gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Dr. Nico und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag
des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen der Firma und Dr. Nico einbezogen. Dies
gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Dr. Nico für den Kunden trägt oder diese
übernimmt.
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Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Dr. Nico ist berechtigt, die ihm
obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch
Dr. Nico selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und der Firma. Die Firma
verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer
geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Dr. Nico zur Erfüllung seiner vertraglichen
Pflichten bedient. Der Firma wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen
Beratungsleistungen beauftragen, die auch Dr. Nico anbietet.
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Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der
Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Dr. Nico zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der Firma
auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
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Die Firma stellt Dr. Nico die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich
zutreffend zur Verfügung. Erbringt die Firma nach Aufforderung von Dr. Nico die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht
oder nicht vollständig, ist Dr. Nico nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den
abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Dr. Nico der Firma entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt
tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die
vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen. Die Firma stellt Dr. Nico eine Vollständigkeitserklärung
aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und
keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.
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Die Leistungen von Dr. Nico werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei
Dr. Nico geltenden Tagessätzen, zzgl. Reisekosten, Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen, Laboranalysekosten, Muster,
Literaturbeschaffung, Gastgeschenke etc. berechnet und vergütet. Hierzu werden Dr. Nico folgende Reisekosten ersetzt: Bei
Benutzung der Bahn in Deutschland und angrenzenden Ländern Fahrtkosten der 1. Klasse, bei Flugzeugreisen innerhalb Europas die
Flugkosten der Economy-Klasse und bei Flugzeugreisen in den Mittleren Osten oder die USA die Flugkosten in der Premium
Economy-Klasse. Fernreisen in den Fernen Osten beispielsweise nach China, Japan, Australien oder Neuseeland in Höhe der
Business-Klasse. Mietwagenklasse mindestens in der Mittelklassen-Kategorie. Reisen mit dem Pkw werden mit 0,38 € zzgl. USt für
jeden gefahrenen Kilometer vergütet. Die Wahl des geeigneten Verkehrsmittels bleibt Dr. Nico vorbehalten. Dieser ist jedoch
verpflichtet, Reisekosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem
vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Firma zu unternehmen. Dr. Nico ist
berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen
angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Beratung kann im Bedarfsfall nach Ausgleich der ersten
Vorschussrechnung beginnen. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von Dr. Nico nicht
oder nicht vollständig ausgeglichen, ist Dr. Nico berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung
vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann Dr. Nico nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung
den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann Dr. Nico der Firma entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt
tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die
vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen. Zeit- und Vergütungsprognosen von Dr. Nico in Bezug
auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren
abhängen kann, die von Dr. Nico nicht beeinflusst werden können. Beruht die Überschreitung des prognostizierten Zeit- oder
Vergütungsumfangs auf Umständen, die von der Firma zu verantworten sind (z. B. unzureichende Mitwirkungshandlungen der
Firma) ist der hieraus resultierende Mehraufwand entsprechend den jeweils gültigen Tagessätzen von Dr. Nico zu vergüten. Dasselbe
gilt für Überschreitungen bis zu 30%, sofern sie auf anderen Ursachen beruhen. Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als
30% über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt die Firma nach Information durch Dr. Nico ein Wahlrecht entweder den Auftrag zu
beenden und die bis dahin erbrachte Leistung zu den vereinbarten Konditionen zu vergüten oder den Auftrag fortzusetzen und die
überschrittene Arbeitszeit zusätzlich auf Tagessatzbasis zu bezahlen.
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Bei der mit Dr. Nico vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer zu zahlen sind. Die Rechnungen von Dr. Nico werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Anzahlungen und
Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Dr. Nico angegebene Konto zu überweisen.
Abschlussrechnungen sind spätestens am 10. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von Dr. Nico angegebene Konto zu überweisen. Ist
der Firma Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von Dr. Nico, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in
Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten. Ist die Firma kein Verbraucher, kommt er durch
Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen
5% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Firma ist im Fall, dass der
gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen. Die
Firma darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung
ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
7
Dieser Vertrag endet sofern nicht anders vereinbart grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts. Der Vertrag kann dessen
ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger
Grund ist insbesondere anzusehen:
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist,
bestehen und dieser auf Begehren von Dr. Nico weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Dr. Nico eine taugliche
Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt
waren.
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Die Urheberrechte und Erfindungen an den von Dr. Nico und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen
Ergebnissen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Zusammensetzungen, Produkt-, Verfahrensentwicklungen,
Produktionsverfahren, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen,
Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Dr. Nico. Sie dürfen von der Firma während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Firma ist insofern nicht berechtigt,
das Ergebnis (die Ergebnisse) ohne ausdrückliche Zustimmung von Dr. Nico zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls
entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung der Ergebnisse eine Haftung von Dr. Nico – insbesondere etwa für
die Richtigkeit der Ergebnisse – gegenüber Dritten. Der Verstoß der Firma gegen diese Bestimmungen berechtigt Dr. Nico zur
sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche,
insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
9
Dr. Nico ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an
seiner Leistung zu beheben. Dr. Nico wird der Firma hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch der Firma erlischt
nach drei Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
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Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und
Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg
von Dr. Nico empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Dr. Nico die Umsetzung abgestimmter oder
empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet. Dr. Nico haftet – sofern es sich bei der Firma um keinen Verbraucher handelt –
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt
und beträgt max. 10.000 € für jegliche Arten von Schäden. Die Haftung von Dr. Nico entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf
unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen der Firma zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls
haftungsbegründende Umstände durch die Firma nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich
gegenüber Dr. Nico gerügt wurden.
11
Dr. Nico verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gegebenen geschäftlichen
Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang
und praktische Tätigkeit der Firma erhält. In einer separat abzuschließenden MUTUAL NONDISCLOSURE AGREEMENT/GEGENSEITIGE
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG werden Projektinhalte genau und spezifisch definiert und gemeinsam vereinbart.
12
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von
Auftragserweiterungen gemäß dem ersten Absatz dieser Bedingungen - zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine
stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird ausgeschlossen. Sollte eine Regelung des
Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen
Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine
rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel
am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke
aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. Erfüllungsort für alle Leistungen ist München,
Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess
und im Mahnverfahren) ist München, Deutschland, soweit die Firma Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist die Firma kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls München, Deutschland,
vereinbart, falls die Firma zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt
und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
nicht bekannt ist wird ebenfalls München als Gerichtsstand festgelegt.
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